General Terms and Conditions of Business (GTC)

General Terms and Conditions of Business (GTC)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, einseitigen Zusagen von mediamid digital services GmbH wie generell sonstigen Rechtshandlungen im Rahmen derartiger Beziehungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern mediamid digital services GmbH der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, mögen diese auch angeschlossen sein und das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von mediamid digital services GmbH zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit stets zusätzlich von mediamid digital services GmbH unterfertigt werden.

1.3. Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen, Vereinbarungen oder sonstige Mitteilungen von mediamid digital services GmbH sind nur verbindlich, sofern diese in weiterer Folge schriftlich bestätigt werden. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Geschäftsführer und/oder Prokuristen in vertretungsbefugter Zahl.

2. Angebote, Leistungsumfang

2.1. Sämtliche Angebote von mediamid digital services GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend.

2.2. Der Geschäftspartner ist an allfällige Angebote (insbesondere Bestellungen oder Aufträge) 30 Kalendertage gebunden. Eine Bestellung oder ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn dieser von mediamid digital services GmbH schriftlich bestätigt oder innerhalb dieser Frist erfüllt wurde.

2.3. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

 Ausarbeitung von Organisationskonzepten
 Global- und Detailanalysen
 Erstellung von Individualprogrammen
 Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen
 Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
 Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
 Telefonische Beratung/Hotline und Support
 Anwenderschulungen
 Programmwartung
 Erstellung von Programmträgern
 Administration von Netzwerken und Betriebssystemen
 Sonstige Dienstleistungen

2.4. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt der mediamid digital services GmbH, die berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

2.5. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.6. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die mediamid digital services GmbH gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.7. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard )Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.8. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist mediamid digital services GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die mediamid digital services GmbH die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist mediamid digital services GmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der mediamid digital services GmbH angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.9. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus werden vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3. Preise

3.1. Die Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam „ Preise“) von mediamid digital services GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der mediamid digital services GmbH. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren, Versandkosten o.ä. werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von mediamid digital services GmbH zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

3.3. Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Geschäftspartner zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen, Ergänzungen, Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen, Schnittstellenanpassungen usw. werden von mediamid digital services GmbH gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Geschäftspartner selbst oder von dritter Seite vorgenommen wurden.

3.4. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.5. mediamid digital services GmbH ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Preise entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 5% jährlich betragen.

3.6. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Geschäftspartners.

4. Liefertermine

4.1. mediamid digital services GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von mediamid digital services GmbH liegen, entbinden mediamid digital services GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine neue Festsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

4.3. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von mediamid digital services GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.5. und Punkt 2.6 zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von mediamid digital services GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der mediamid digital services GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist mediamid digital services GmbH berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

4.5. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von mediamid digital services GmbH akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.5 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der mediamid digital services GmbH zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

5. Zahlung

5.1. Die von mediamid digital services GmbH gelegten Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs 2 ABGB sowie Mahnspesen von € 35,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Mahnbrief zu verrechnen. Zahlungen werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderung angerechnet. Eine gegenteilige Widmung ist unwirksam.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist mediamid digital services GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen mediamid digital services GmbH - unbeschadet sonstiger Rechte - die Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen in diesem Fall. mediamid digital services GmbH hat Anspruch auf die Zahlung einer nicht minderbaren verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes (brutto).

5.4. Stornierungen durch den Geschäftspartner sind nur mit schriftlicher Zustimmung von mediamid digital services GmbH möglich. Ist mediamid digital services GmbH mit einem Storno einverstanden, ist sie berechtigt, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes (brutto) des Gesamtprojektes zu verrechnen.

5.5. Der Geschäftspartner der mediamid digital services GmbH ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchen Gründen auch immer zurück zu halten.

5.6. Der Geschäftspartner kann nicht mit Gegenforderungen an mediamid digital services GmbH aufrechnen, es sei denn die Forderungen sind gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder wurden von mediamid digital services GmbH anerkannt. Jede Zession allfälliger Forderungen gegen mediamid digital services GmbH durch den Geschäftspartner ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von mediamid digital services GmbH gültig und wirksam.

5.7. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an körperlichen Sachen (so auch Handbücher, Datenträger oder Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von mediamid digital services GmbH gegenüber dem Geschäftspartner auf Letztgenannten über.

6. Urheberrecht

6.1. Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc.) verbleibt - soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird - stets beim Lizenzgeber.

6.2. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich ein Nutzungsrecht erworben. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts durch den Geschäftspartner ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine zusätzlichen Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Lizenzgebers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3. Soweit dem Geschäftspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung vom Lizenzgeber entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern. Der Objektcode von Programmen darf außerdem nicht disassembliert werden. Ebenso ist es untersagt, auf welche technische Art und Weise auch immer, denselben oder Teile davon bzw. die Programmlogik oder Teile derselben, zu rekonstruieren. Unterlizenzen können gleichfalls nicht eingeräumt werden.

7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1. mediamid digital services GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, alle vom Geschäftspartner übermittelten Daten, insbesondere von diesem im zur Verfügung gestellten Webportal abgelegte, zu überprüfen, eine Annahme, ein Ablegen, eine Verarbeitung, eine Weiterleitung etc. zu verweigern und die Daten zu löschen. Ebenso behält sich mediamid digital services GmbH das Recht vor, allfällige von Dritten (beispielsweise Vertragspartnern des Geschäftspartners, Interessenten etc.) abgelegte Daten zu löschen, eine Weiterleitung oder eine Be- oder Verarbeitung zu verweigern. Jede Haftung von mediamid digital services GmbH für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

7.2. Zur Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des technischen Standards, zum Schutz der eigenen Rechner und zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verhaltens ist mediamid digital services GmbH darüber hinaus berechtigt, in die abgelegten oder sonst übermittelten Daten Einsicht zu nehmen, das Zugriffsverhalten zu dokumentieren etc. Der Geschäftspartner stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung seiner Daten zu. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung werden allfällige Zugänge gesperrt und Nutzungsrechte enden unverzüglich. mediamid digital services GmbH behält (insbesondere auch im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen) seine vollständigen Entgeltansprüche bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin.

7.3. mediamid digital services GmbH ergreift alle technisch zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die bei mediamid digital services GmbH gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. mediamid digital services GmbH ist jedoch nicht dafür haftbar, falls sich jemand widerrechtlich Zugang verschafft.

7.4. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und auf die Einhaltung derselben durch seiner Sphäre zuzurechnenden Personen (Geschäftskunden, User seiner Webpage etc.) zu achten. Soweit datenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wird er diese selbständig einholen. Er hält mediamid digital services GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.

7.5. mediamid digital services GmbH ist berechtigt, soweit der Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person überprüfen zu lassen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dieser Person Zugang zu allen Betriebsräumlichkeiten und EDV-Systemen zu verschaffen. Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, trägt mediamid digital services GmbH die Kosten der Überprüfung.

7.6. Jede Haftung von mediamid digital services GmbH aus oder im Zusammenhang mit widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von mediamid digital services GmbH eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Programmen ebenso wie aus einer Löschung von Daten etc. (lt. Punkt 7.1) ist ausgeschlossen.

7.7. Eine Weitergabe von Daten des Geschäftspartners ohne Einholung einer vorherigen Zustimmungserklärung an Dritte ist seitens mediamid digital services GmbH ausgeschlossen.

8. Nutzung

8.1. mediamid digital services GmbH ist zur Kontrolle sämtlicher Dateninhalte berechtigt aber nicht verpflichtet. Sofern die Inhalte der Geschäftspolitik von mediamid digital services GmbH sowie allgemeingültigen Maßstäben von Ethik und Moral widersprechen, ist mediamid digital services GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Inhalte zu löschen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und einer Gefährdung der Sittlichkeit. Der durch diese Löschung entstehende Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind vom Geschäftspartner zu tragen.

8.2. Technische Störungen, die durch den Geschäftspartner verursacht werden, werden nach Beauftragung und auf Kosten des Geschäftspartners behoben.

8.3. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, eine missbräuchliche Verwendung der Programme zu unterlassen und zu unterbinden. Insbesondere jede Tätigkeit, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden, oder die gegen Gesetze verstößt, ist untersagt.

8.4. Hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Geschäftspartner ergeben, ist mediamid digital services GmbH schad- und klaglos zu halten.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1. mediamid digital services GmbH stellt ihre Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Aufgrund der Eigenart der IT-Branche kann eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Programme nicht garantiert werden. Bei bloß vorübergehender Leistungsstörungen bis zu einer Dauer von 72 Stunden ab schriftlicher Verständigung von mediamid digital services GmbH durch den Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Geschäftspartners welcher Art auch immer. Bei länger als 72 Stunden andauernden Leistungsstörungen werden die Ausfallszeiten in Form von Entgeltgutschriften abgegolten, die maximal die Höhe eines Quartalsentgeltes erreichen können. Im Falle von Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von mediamid digital services GmbH stammt, ist jede Verantwortung durch mediamid digital services GmbH ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Geschäftspartners oder Dritter, vor allem auf Gewährleistung oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere findet keine Haftung von mediamid digital services GmbH für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Programme statt. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Geschäftspartner hat mediamid digital services GmbH hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

9.2. Ferner übernimmt mediamid digital services GmbH keine Gewähr und Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurück zu führen sind. Allfällige Gewähr- und Haftungsansprüche der mediamid digital services GmbH gegenüber eines Transportunternehmens tritt mediamid digital services GmbH an den Geschäftspartner ab und nimmt dieser die Abtretung an. Für entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

9.3. Die Beweislast für einen Verstoß von mediamid digital services GmbH trifft den Geschäftspartner. Eine allfällige Haftung - soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde - tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mediamid digital services GmbH ein. Allfällige Ansprüche durch den Geschäftspartner sind innerhalb von sechs Monaten (unabhängig von Kenntnis von Schaden und Schädiger) geltend zu machen. Für entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

9.4. Soweit ein Mangel auftritt, der nicht (etwa aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung) durch obige Entgeltgutschriften abgegolten wird, kann mediamid digital services GmbH den Mangel nach Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Wandlung und Preisminderung durch den Geschäftspartner sind ausgeschlossen. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer oder programmtechnischer Mängel, die von mediamid digital services GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Haftungsausschlüsse nach Punkt 9.1 gelten jedenfalls.

9.5. mediamid digital services GmbH ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der Geschäftspartner

a. Wartungen durch mediamid digital services GmbH nicht zulässt;

b. das Produkt missbräuchlich verwendet oder Störungen verursacht;

c. sonstige Handlungen setzt, die der Geschäftspolitik von mediamid digital services GmbH entgegenstehen.

9.6. Eine Haftung von mediamid digital services GmbH für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc. gesetzt wird, ist ausgeschlossen.

10. Loyalität

10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

11. Zustellungen

11.1. Zustellungen durch mediamid digital services GmbH an den Geschäftspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder technisch ähnliche Vorrichtung (z.B. SMS) gerichtet wurden. Die rechtzeitige Postaufgabe wahrt die Frist.

12. Vertragsdauer

12.1. Soweit es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt und nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Geschäftspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende eines jeden Kalenderjahres aufgekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels unter der Voraussetzung des Zugangs der Kündigung.

12.2. Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden Geschäftspartnern jederzeit aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich wird.

13. Konkurs, Ausgleichsverfahren etc.

13.1. Wird über das Vermögen des Geschäftspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen oder ähnlichen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, erfolgt bei Dauerschuldverhältnissen eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses. Jedenfalls ist mediamid digital services GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Punkt 5.3 dieser AGB zu verrechnen. Sämtliche Forderungen von mediamid digital services GmbH werden unverzüglich fällig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch mediamid digital services GmbH erlischt. Selbiges gilt im Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger ähnlicher insolvenzrechtlicher Schritte.

14. Sonstiges

14.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.

14.2. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

14.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem österreichischem Recht. Selbiges gilt für jede von mediamid digital services GmbH abgeschlossene Vereinbarung oder Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Geltungsvereinbarung sind allfällige Verweisungsnormen des österreichischen Rechts auf ausländisches Recht ebenso wie das UN-Kaufrecht; diese kommen nicht zur Anwendung.

14.4. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ebenso wie ihrem Zustandekommen oder ihrer Wirksamkeit, insbesondere auch der Wirksamkeit und dem Zustandekommen dieser Gerichtstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wien.

14.5. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.

14.6. Der Geschäftspartner erklärt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Er haftet gegenüber mediamid digital services GmbH für die Richtigkeit dieser Angabe. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zutun des Geschäftspartners oder seiner Sphäre zuzurechnenden Personen einem Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten zugrunde gelegt werden, gelten die Regelungen nur nach Maßgabe des KSchG.

14.7. Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Jede Rechtsnachfolge von Seiten des Geschäftspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von mediamid digital services GmbH.

14.8. Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrundeliegenden Vertragsvereinbarung gelten für mehrere Geschäftspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von mediamid digital services GmbH die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.


Stand: Jänner 2014

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